„Nach den Tränen stellt im Leben sich oft auch das Lachen ein.Tränen haben auch die Reben,aber trotz der Tränen geben sie den lustgen, goldnen Wein.“

(Justinus Kerner)
 

Nötige Vorkehrungen im Sterbefall

Gerne übernehmen wir vom Bestattungsinstitut Kimm sämtliche Formalitäten, um Sie zu entlasten und Ihnen so die Möglichkeit zu geben, sich in Ruhe von Ihrem geliebten Menschen zu verabschieden.

Damit wir alle anfallenden Amtsangelegenheiten erledigen und nötige Vorkehrungen für Sie treffen können, benötigen wir folgende Dokumente:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
  • bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabstellennachweis, falls vorhanden
  • Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden
  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein

Maßnahmen im Sterbefall

Offizielle Feststellung des Todes und Totenschein: Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt an, damit der Tod offiziell festgestellt und ein Totenschein ausgefüllt wird.

Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsinstitut: Dieses übernimmt sofern erwünscht nach einem ausführlichen Gespräch sämtliche Vorkehrungen für Sie, wie:

  • die Überführung, die hygienische Versorgung und Einsargung des Verstorbenen
  • den Erwerb des Grabes über die Friedhofsverwaltung
  • die Organisation von Trauerfeier und Bestattung
  • das Trauermahl
  • Zeitungsanzeigen
  • die Information von Krankenkasse und Versiche­rungen
  • usw.

Benachrichtigung von Angehörigen: Informieren Sie Verwandte und Freunde und gegebenenfalls den Arbeitgeber.

Bestattungsinstitut Kimm – Ihr Beistand im Sterbefall

Ausstellung der Sterbeurkunde: Halten Sie Dokumente, wie Totenschein, Geburtsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen sowie je nach Familienstand die Heiratsurkunde (Familienstammbuch), für die Beurkundung auf dem Standesamt bereit. (Ihr Bestatter übernimmt diese Aufgabe für Sie.)

Organisation der Bestattung: Welche Bestattungsart kommt infrage? Welche Vorkehrungen müssen dafür getroffen werden? (Auch hier kann Ihnen Ihr Bestatter behilflich sein.)

Organisation der Grabpflege: Sechs Wochen nach der Beisetzung wird das Grab geräumt. Machen Sie sich Gedanken zur Grabpflege – entweder Sie kümmern sich darum oder Sie beauftragen eine Gärtnerei.

Klärung aller finanziellen und behördlichen Angelegenheiten: Regeln Sie Nachlass und Erbe des Verstorbenen. Informieren Sie Versicherungen, Banken und Behörden. Kündigen Sie (Miet-)Verträge, Telefon, Strom und dergleichen.